126 C 510/03: Minderjährige können haftbar gemacht werden
09.04.2008
126 C 510/03: Minderjährige können haftbar gemacht werden. Köln (rpo). Jugend schützt vor Strafe nicht. Vor Gericht können auch Minderjährige haftbar gemacht werden. Haben sie ein Alter erreicht haben, in dem sie über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügen sollten, können sie zu Schadensersatz verdonnert werden.
Unsere Serie: Wie werde ich ... Buchhalter?
Internetbotschaft: Al-Qaida-Vize fordert Waffen für Hamas
8328/2002-H: Auch Diebstahl mit Originalschlüssel kann versichert sein
Wesel: Fledermaus-Nächte
Dinslaken: Tumult bei Abschlussfeier
Dinslaken: Sparkasse bleibt Möllen treu
Straelen: Altenheim wird familiärer
Tennis: Aufstieg: Damen des LTC nach klarem Siegin der Bezirksliga
Mönchengladbach: Hehner Grotten bewerben sich um Denkmalpreis
Optimistische Opposition: Westerwelle glaubt an vorgezogene Bundestagswahl
2226 | 2846 | 2802 | 2538 | 2992 |
1911 | 1830 | 1526 | 1863 | 1559 |
1445 | 1075 | 1233 | 1810 | 1040 |