8a C 26/02: Lärmbelästigung muss belegbar sein
09.04.2008
8a C 26/02: Lärmbelästigung muss belegbar sein. Wenn ein Vermieter einem Mieter wegen ruhestörenden Lärms kündigt, dieser jedoch im Kündigungsschreiben nicht konkret angibt, wann und wie oft sich der Mieter falsch verhalten hat, so ist dei Kündigung unwirksam. Der Mieter muss prüfen können, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe richtig sind.
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