BGH Karlsruhe VIII ZR 109/04: Unbenutztes Auto bleibt nach Kurzzulassung ein Neuwagen
09.04.2008
BGH Karlsruhe VIII ZR 109/04: Unbenutztes Auto bleibt nach Kurzzulassung ein Neuwagen. Karlsruhe (rpo). Autos mit Kurzzulassung können auch als Neuwagen gelten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Fahrzeug nur für wenige Tage auf einen Händler zugelassen worden ist, der Händler es aber gar nicht benutzt hat, sondern damit nur eine Preisreduzierung für den Verkauf erzielen wollte.
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