AG Kronach 2 C 0260/03: Dachlawinenschäden: Autohalter muss vorsorgen
09.04.2008
AG Kronach 2 C 0260/03: Dachlawinenschäden: Autohalter muss vorsorgen. Kronach (rpo). Für eine Schnee- oder Eiswalze, die von einem Hausdach auf einen abgestellten Pkw herabstürzt und dort erhebliche Zerstörungen anrichtet, trägt nicht der Hauseigentümer, sondern der leichtsinnige Autobesitzer die Verantwortung. Darauf hat die Deutsche Anwaltshotline hingewiesen.
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