BAG Erfurt 8 AZR 103/02 und 8 AZR 195/03: Arbeitsunfall durch Kollegen: Nur begrenzte Ansprüche
09.04.2008
BAG Erfurt 8 AZR 103/02 und 8 AZR 195/03: Arbeitsunfall durch Kollegen: Nur begrenzte Ansprüche. Berlin (rpo). Erleidet ein Arbeitnehmer durch die Schuld eines Kollegen einen Arbeitsunfall, so hat er neben dem Leistungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft keinen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Kollegen oder den Arbeitgeber.
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