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8 K 1331/02KO: Anlieger müssen für Fußgängerzone zahlen


09.04.2008
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8 K 1331/02KO: Anlieger müssen für Fußgängerzone zahlen. Wird ein Teil einer Straße in eine Fusgängerzone umgebaut, dürfen nur die Anlieger zur Kasse gebeten werden, die mit ihren Grundstücken im Bereich der neuen Fußgängerzone liegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Denn die bisher einheitliche Straße zerfalle nunmehr in zwei oder mehrere selbstständige Verkehrsanlagen. Für den Umbauaufwand der Fußgängerzone müssten aber nur die Anlieger auf-kommen, die auch unmittelbar davon betroffen sind.

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