LG Berlin 67 S 312/01: Modernisierung kann zur Mietminderung führen
09.04.2008
LG Berlin 67 S 312/01: Modernisierung kann zur Mietminderung führen. Fürth (rpo). Die Helligkeit der Räume ist oft ein wichtiges Kriterium für den Abschluss eines Mietvertrages. Wird die Wohnung durch den Einbau kleinerer Fenster im Zuge einer Modernisierung dunkler, ist dies ein Mangel und rechtfertigt eine Mietminderung.
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