XI R 38/01: Finanzamt muss auch inhaltlich falsche Bescheinigung annehmen
09.04.2008
XI R 38/01: Finanzamt muss auch inhaltlich falsche Bescheinigung annehmen. Würzburg/München (rpo). Für eine Sonderabschreibung für Gebäude in Sanierungsgebieten müssen Hauseigentümer eine Bescheinigung über die Durchführung der Baumaßnahmen vorlegen. Das Finanzamt muss sie akzeptieren, auch wenn sie inhaltlich falsch ist.
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Wechsel I
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2233 | 2275 | 2371 | 2533 | 2065 |
1033 | 1669 | 1146 | 1620 | 1321 |
1236 | 1468 | 1477 | 1286 | 1307 |