5 C 295/02: Klo verstopft - Mieter muss zahlen
09.04.2008
5 C 295/02: Klo verstopft - Mieter muss zahlen. Wenn ein Mieter mit unsachgemäßer Nutzung die Toilette verstopft, muss er die Reparaturkosten selber zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Saarburg (Saarland) in einem Urteil. Nach Auffassung der Richter hat jeder Mieter die Pflicht, Toiletten sachgemäß zu benutzen. Ein falscher Gebrauch verstoße gegen die vertraglichen Pflichten. Der Mieter müsse den Schaden auf eigene Kosten beheben.
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