AG Frankfurt/Main 14 Sa 2028/04: Wer Untergebene privat arbeiten lässt, riskiert den Job
09.04.2008
AG Frankfurt/Main 14 Sa 2028/04: Wer Untergebene privat arbeiten lässt, riskiert den Job. Bonn (rpo). Wer Untergebene oder Auszubildende während derer Arbeitszeit privat für seine eigenen Zwecke schuften lässt, riskiert eine fristlose Kündigung, da es sich um einen Betrug zu Lasten des Chefs oder des Unternehmens handeln kann.
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