AG Frankfurt 7/15 Ca 1773/02: Kein Anspruch auf Überstundenzuschlag
09.04.2008
AG Frankfurt 7/15 Ca 1773/02: Kein Anspruch auf Überstundenzuschlag. Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf einen Lohnzuschlag für geleistete Überstunden, hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Montagearbeiters gegen ein Automobil-Zuliefererunternehmen zurück.
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