BGH Karlsruhe XII ZR 225/03: Mietminderung: Nebenkosten mit einbezogen
09.04.2008
BGH Karlsruhe XII ZR 225/03: Mietminderung: Nebenkosten mit einbezogen. Karlsruhe (rpo). Wird die Miete wegen erheblicher Wohnungsmängel gemindert, dann ist darin auch eine Reduzierung der Nebenkosten eingeschlossen. Als Bemessungsgrundlage muss die gesamte Bruttomiete herangezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geleistet werden.
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