LG Frankfurt 2-19 O 516/03: Reiseveranstalter haftet nur für eigene Ausflüge
09.04.2008
LG Frankfurt 2-19 O 516/03: Reiseveranstalter haftet nur für eigene Ausflüge. Frankfurt/Main/Wiesbaden (rpo). Wenn ein Urlauber während einer Safari verunglückt, die erst vor Ort gebucht hat, kann er dafür nicht den Reiseveranstalter haftbar, wenn der entsprechende Ausflug nicht im Vertrag vermerkt war.
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