Sozialgericht Aurich S 15 AS 11/05: Arbeitslose müssen Auto nicht zwingend verkaufen
09.04.2008
Sozialgericht Aurich S 15 AS 11/05: Arbeitslose müssen Auto nicht zwingend verkaufen. Düsseldorf (rpo). Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen ihr Auto nicht grundsätzlich automatisch verkaufen. Nach einer einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts Aurich kommt es darauf an, ob es sich um ein 'angemessenes Modell' handelt.
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