BAG München 1 AZR 58/02: Abfindung: Keine Einbußen bei Erziehungsurlaub
09.04.2008
BAG München 1 AZR 58/02: Abfindung: Keine Einbußen bei Erziehungsurlaub. Der Erziehungsurlaub darf eine Abfindung nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht schmälern. Arbeitgeber und Betriebsrat hätten bei der Gestaltung von Sozialplänen zwar einen großen Spielraum. Die Höhe der Abfindung könne von der Dauer der Beschäftigung abhängen. Bei der Errechnung der Abfindung müsse der Erziehungsurlaub aber voll als Arbeitszeit angerechnet werden, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt.
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