BAG Erfurt 2 AZR 149/04: Arbeitgeber muss vor Kündigung Betriebsrat anhören
09.04.2008
BAG Erfurt 2 AZR 149/04: Arbeitgeber muss vor Kündigung Betriebsrat anhören. Bonn (rpo). Ein Arbeitgeber muss vor einer Kündigung eines Mitarbeiters in jedem Fall den Betriebsrat anhören - und zwar den richtigen Betriebsrat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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