BAG Erfurt 9 AZR 352/04: Keine Arbeitgeber-Rache nach Rüge am Arbeitszeugnis
09.04.2008
BAG Erfurt 9 AZR 352/04: Keine Arbeitgeber-Rache nach Rüge am Arbeitszeugnis. Erfurt (rpo). Wer sich über einzelne Angaben oder Worte in seinem Arbeitszeugnis beschwert, muss eine stille Rache seines Arbeitgebers nicht hinnehmen. Denn der Arbeitgeber muss sich außerhalb der gerügten Passagen an den Ursprungstext halten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
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