AG Duisburg 74 C 3876/04: Ansprüche gegen den Veranstalter im Beschwerdebrief erwähnen
09.04.2008
AG Duisburg 74 C 3876/04: Ansprüche gegen den Veranstalter im Beschwerdebrief erwähnen. Duisburg (rpo). Urlauber, die wegen Mängeln bei der Reise von ihrem Veranstalter Geld zurückverlangen wollen, müssen dies in ihrem Beschwerdebrief ausdrücklich erwähnen. Sonst weiß der Veranstalter nicht, wie er weiter reagieren soll.
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