LAG Schleswig-Holstein 2 Sa 413/04: Fristlose Kündigung auch in Freistellungsphase möglich
09.04.2008
LAG Schleswig-Holstein 2 Sa 413/04: Fristlose Kündigung auch in Freistellungsphase möglich. Bonn (rpo). Wer sich in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit befindet, ist vor einer fristlosen Kündigung nicht gefeit. Das gilt zumindest dann, wenn er einen Diebstahl begeht und erwischt wird.
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