BAG Erfurt 1 AZR 133/04: Gestreikt werden kann nur während der Arbeitszeit
09.04.2008
BAG Erfurt 1 AZR 133/04: Gestreikt werden kann nur während der Arbeitszeit. Köln (rpo). Arbeitnehmer können nur dann streiken, wenn sie sich in ihrer Arbeitszeit befinden. Was rechtlich gesehen banal klingt, hat dennoch seine Tücken, beispielsweise bei Gleitzeitregelungen.
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