3 b C 956/01: Wegen Kampfhund gekündigt
09.04.2008
3 b C 956/01: Wegen Kampfhund gekündigt. Ein Mieter lebte mit seinem Kampfhund in einer kleinen ein Zimmer Wohnung. Wegen unerlaubter Hundehaltung wollte der Vermieter seinen Mieter loswerden. Nach einer wirkungslosen Abmahnung kündigte der Vermieter daraufhin dem Mieter fristlos wegen Störung des Hausfriedens. Das Amtsgericht Spandau in Berlin gab dem Vermieter Recht.
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