VII ZR 490/00: Eigentumswohnung: Rücktritt vom Vertrag
09.04.2008
VII ZR 490/00: Eigentumswohnung: Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer einer Eigentumswohnung kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer sich verpflichtet hat, eine notwendige Sanierung innerhalb eines Jahres abzuwickeln, dies aber nach weiteren fünf Monaten nicht geschehen ist. Dabei kommt es laut Gericht nicht darauf an, dass die Baugenehmigung einige Monate auf sich warten ließ.
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