LAG Hamm 10 Ta BV 31/05: Arbeitgeber muss für Betriebsratswahl Mitarbeiterliste herausgeben
09.04.2008
LAG Hamm 10 Ta BV 31/05: Arbeitgeber muss für Betriebsratswahl Mitarbeiterliste herausgeben. Bonn (rpo). Soll in einem Unternehmen eine Betriebsratswahl stattfinden, muss der Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen über die Beschäftigten herausgeben.
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