AG Hannover 504 C 909/05: Überbuchtes Hotel: Nicht jede Alternative hinnehmen
09.04.2008
AG Hannover 504 C 909/05: Überbuchtes Hotel: Nicht jede Alternative hinnehmen. Wiesbaden (rpo). Wenn sein gebuchtes Hotelzimmer nicht zur Verfügung steht, muss sich ein Pauschalurlauber nicht in jedes andere beliebige Hotel umquartieren lassen. Die Ersatzunterkunft muss vielmehr gleichwertig zu dem ursprünglich gebuchten Hotel sein.
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