LAG Hamm 15 Sa 463/04: Mittagsschlaf auf Bürotoilette kein Kündigungsgrund
09.04.2008
LAG Hamm 15 Sa 463/04: Mittagsschlaf auf Bürotoilette kein Kündigungsgrund. Düsseldorf (rpo). Ausgeschlafene Arbeitnehmer, die vor Energie und Eifer strotzen, sind jedem Arbeitgeber am liebsten. Ein Schläfchen während der Mittagspause auf der Bürotoilette rechtfertigt jedoch nicht ohne weiteres eine Kündigung.
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