AG Frankfurt 6 Ca 2856/01: Übergewicht kein Grund für Kündigung
09.04.2008
AG Frankfurt 6 Ca 2856/01: Übergewicht kein Grund für Kündigung. Die Post kündigte einem Mitarbeiter wegen Übergewicht. Doch dies allein reicht für eine «negative Gesundheitsprognose» und damit eine krankheitsbedingte Kündigung nicht aus, entschied das Arbeitsgerichts Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage eines Arbeiters gegen die Deutsche Post statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos.
Wermelskirchen: Das neue Gesetz schafft Risiken
Dopingskandal: Schenk klagt nächsten Mediziner an
Drahtzieher des Geiseldramas von Beslan getötet: Putin: Bassajews Tod ist verdiente Strafe
Zivilisten sterben bei US-Luftangriff in Afghanistan: Bush bedauert Tod von Kindern
EU-Innenminister beraten über Aufnahme: Neue Flüchtlingsdramen im Mittelmeer verhindern
Fußball: Kupfer hospitiert bei den A-Junioren des 1. FC Köln
Bundesliga: Die Saisonvorbereitung der 18 Klubs
Langenfeld: Segen für sorgenfreies Spielen
Tennis: Meisterstück der Herren 60
Wegen Doping-Verdacht: Vuelta ohne Ullrich
2296 | 2700 | 2943 | 2682 | 2640 |
1417 | 1123 | 1549 | 1457 | 1797 |
1516 | 1236 | 1809 | 1601 | 1469 |