LG München 13 S 10188/05: Bei Panikattacken kein Anspruch gegen Reiserücktrittsversicherung
09.04.2008
LG München 13 S 10188/05: Bei Panikattacken kein Anspruch gegen Reiserücktrittsversicherung. München (rpo). Wer wegen einer bereits bestehenden Erkrankung eine Reise stornieren muss, dem nutzt auch eine Reiserücktrittsversicherung nichts. Sie tritt nicht für Erkrankungen ein, die schon vor Abschluss des Vertrages bestanden und sich nur verschlimmern.
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