EuGH Luxemburg C-144/04: EuGH verwirft Befristung von Arbeitsverträgen ab 52 Jahren
09.04.2008
EuGH Luxemburg C-144/04: EuGH verwirft Befristung von Arbeitsverträgen ab 52 Jahren. Luxemburg/Berlin (rpo). Eine Regelung des Hartz-I-Gesetzes verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz: So dürfen ältere Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr generell ohne sachlichen Grund befristet eingestellt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 22. November 2005 entschieden. Der Entscheidung zufolge kann Deutschland die Regelung aber nachbessern.
Hohe Benzinpreise: Ärgern an der Zapfsäule
Hückeswagen: Nicht nur für Kräuterhexen
Hängepartie beendet: Seehofer zieht es zur Familie zurück
Auf dem Balkon gedeihen: Die bunte Vielfalt im Blumenkasten
Mönchengladbach: NVV legt Millionen für Flughafen zurück
Bilder im Wert von 100.000 Euro entwendet: Unbekannte Täter erbeuteten wertvolle Gemälde
Fußball: Den Gordischen Knoten lösen
Duisburg: Moschee ist ein Meilenstein
Für Unfallfahrer ist die Schuld oft unerträglich
Leichlingen: Kaum Chancen für Bürgerbegehren
2906 | 2094 | 2038 | 2200 | 2506 |
1812 | 1610 | 1967 | 1538 | 1041 |
1909 | 1008 | 1173 | 2001 | 1312 |