7 L 1197/02.MZ: Bauschutt darf nicht in Wohngebieten gelagert werden
09.04.2008
7 L 1197/02.MZ: Bauschutt darf nicht in Wohngebieten gelagert werden. In Wohngebieten ist das Lagern und Sortieren von Bauschutt grundsätzlich nicht zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Die Richter waren der Auffassung, dass in solchen Fällen mit Lärmbelästigung für die Anwohner zu rechnen sei, die sie nicht hinnehmen müssten.
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