BAG Erfurt 9 AZR 644/03: Bei Teilzeitantrag muss noch kein Konzept vorgelegt werden
09.04.2008
BAG Erfurt 9 AZR 644/03: Bei Teilzeitantrag muss noch kein Konzept vorgelegt werden. Frankfurt/Main (rpo). Wenn Beschäftigte in Teilzeit arbeiten möchten, sind sie nicht verpflichtet, schon mit ihrem Antrag auf weniger Arbeitszeit ein genaues Konzept vorzulegen.
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