BGH Karlsruhe VII ZR 117/04: Mängel an teilsaniertem Altbau vor Vertragsabschluss klären
09.04.2008
BGH Karlsruhe VII ZR 117/04: Mängel an teilsaniertem Altbau vor Vertragsabschluss klären. Berlin (rpo). Wer einen Altbau kaufen will, der nur zu Teilen saniert ist, sollte vorsichtig sein. Der Interessent sollte unbedingt klären, ob an den nicht-sanierten Teilen Mängel vorliegen. Das ist wichtig für die spätere Gewährleistung.
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