VG Neustadt 1 K 1285/05.NW: Auch Familien mit Kindern müssen Grundsteuer zahlen
09.04.2008
VG Neustadt 1 K 1285/05.NW: Auch Familien mit Kindern müssen Grundsteuer zahlen. Neustadt (rpo). Auch Familien mit Kindern, die ein Einfamilienhaus ihr Eigen nennen, müssen die volle Grundsteuer zahlen. Da es sich dabei um eine Objektsteuer hat, ist eine Ermäßigung vorgesehen.
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