IX R 65/00: Schuldzinsen müssen exakt zugeordnet werden
09.04.2008
IX R 65/00: Schuldzinsen müssen exakt zugeordnet werden. Wenn ein Käufer ein Haus mit zwei Wohnungen kauft, von denen er eine selbst nutzt, so kann er im Kaufvertrag festlegen, welcher Teil des Gesamtpreises auf die einzelne Wohnung entfällt - auch wenn dies nicht der tatsächlichen Größen der jeweiligen Einheit entspricht.
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