II R 33/01: Auch bei Schenkung erst umschreiben
09.04.2008
II R 33/01: Auch bei Schenkung erst umschreiben. Ein Grundstück ist im steuerlichen Sinne zwar 'verschenkt', wenn die Auflassungsvormerkung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt ist. Doch zusätzlich muss das Grundstück auf den neuen Eigentümer im Grundbuch auch tatsächlich umgeschreiben werden. Geschieht dies nicht, so handelt es sich nicht um eine 'Rückübertragung' - mit der Folge, dass der 'Schenker' dafür keine Schenkungssteuer zahlen muss.
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1980 | 1802 | 1363 | 1105 | 1187 |