LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 433/05: Resturlaub wird automatisch auf Folgejahr übertragen
09.04.2008
LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 433/05: Resturlaub wird automatisch auf Folgejahr übertragen. Kiel (rpo). Wenn ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht in besagtem Jahr nehmen kann, weil dringende betriebliche oder persönliche Gründe dem entgegenstehen, wird der Resturlaub automatisch in das Folgejahr übertragen.
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