FG Baden-Württemberg 3 K 202/04: Reinigungskosten für Berufskleidung absetzbar
09.04.2008
FG Baden-Württemberg 3 K 202/04: Reinigungskosten für Berufskleidung absetzbar. Karlsruhe (rpo). Wer seine Berufskleidung reinigen lassen muss, kann die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Allerdings müssen die Sachen zweifelsfrei als Berufskleidung zu identifizieren sein. Unterwäsche und Socken zählen demnach nicht dazu.
Duisburg: Andauernd klingelt das Telefon
Mettmann: Drogen: Einstieg immer früher
Städteranking: Düsseldorf: Platz eins bei Firmenneueintragungen
Fußball-Wechselbörse: Lürrip und Neuwerk rüsteten tüchtig auf
Eishocke / DEL: Frankfurt verpflichtet Worobijew
Borussia: Luca Toni und fast 14 000 Dauerkarten
Nettetal: Planungspolitiker tauschten sich in Venlo aus
Kleve: Kick for Future 1. FC Kleve setzt auf JugendTimmermanns läuft!
10 U 193/02: Zu sorgloser Umgang mit Grillkamin kann Versicherungsschutz kosten
Willich: Kitsch? Was solls?
2189 | 2949 | 2331 | 2852 | 2686 |
1860 | 2000 | 1043 | 1963 | 1235 |
1149 | 1365 | 1648 | 1728 | 1173 |