BGH Karlsruhe VIII ZR 49/05: Mängel am Gebrauchtwagen erst Verkäufer anzeigen
09.04.2008
BGH Karlsruhe VIII ZR 49/05: Mängel am Gebrauchtwagen erst Verkäufer anzeigen. Karlsruhe (rpo). Wer seinen Gebrauchtwagen sofort selbst in die Reparatur gibt, bevor er dem Verkäufer die Möglichkeit zur Mängelbehebung gibt, verliert seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
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