LAG Mainz 10 Sa 197/05: Sammelabmahnung bei einem ungerechtfertigten Vorwurf ungültig
09.04.2008
LAG Mainz 10 Sa 197/05: Sammelabmahnung bei einem ungerechtfertigten Vorwurf ungültig. Mainz/München (rpo). Abmahnungen sind nicht nur eine unangenehme Sache, sondern können in allerletzter Konsequenz auch den Job kosten. Doch der Arbeitgeber sollte mit Abmahnungen vorsichtig sein.
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