17/3 Ca 4904/02: Betriebsrenten dürfen nicht widerrufen werden
09.04.2008
17/3 Ca 4904/02: Betriebsrenten dürfen nicht widerrufen werden. Eine Firma (hier: eine Buchgemeinschaft)darf die per Direktzusage versprochenen Betriebsrenten (hier: im Durchschnitt in Höhe von 600 Euro im Monat) nicht mit der Begründung widerrufen, die Rentner müssten 'sich an den Sanierungslasten beteiligen', weil es dem Betrieb 'nicht gut geht'. Der Arbeitgeber muss sich an die Zusage halten.
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1923 | 1713 | 1711 | 1120 | 1818 |
1252 | 1420 | 1779 | 1157 | 1883 |