BAG Erfurt 2 AZR 39/05: Schummeln beim Stempeln kann Kündigung bringen
09.04.2008
BAG Erfurt 2 AZR 39/05: Schummeln beim Stempeln kann Kündigung bringen. Erfurt (rpo). Wer als Arbeitnehmer vorsätzlich falsch 'stempelt', um die seine Anwesenheit am Arbeitsplatz vorzutäuschen, riskiert seinen Job. Denn der Arbeitgeber hat dann ein Recht zur fristlosen Kündigung.
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