4 U 1902/01: Heilmittelwerbung auf privater Homepage erlaubt
09.04.2008
4 U 1902/01: Heilmittelwerbung auf privater Homepage erlaubt. Auf einer privaten Homepage dürfen Personen grundsätzlich für ein Heilmittel werben, mit dem sie gute Erfahrungen gemacht haben. Damit verstoßen sie nicht gegen das Heilmittelgesetz, so das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Die Richter nannten allerdings als wesentliche Voraussetzung, es dürfe nicht zugleich empfohlen werden, andere Mittel abzusetzen. Wer den Absatz eigener oder fremder Mittel zum Nachteil eines anderen fördern wolle, verstoße gegen das Werbeverbot für Heilmittel.
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1650 | 1039 | 1201 | 1803 | 1829 |