7 U 114/99: Trotz mangelder OP-Aufklärung kein Schadenersatz
09.04.2008
7 U 114/99: Trotz mangelder OP-Aufklärung kein Schadenersatz. Vor einem operativen Eingriff muss ein Arzt seinen Patienten auf möglichen Risiken hinweisen. Dies gilt im Besonderen, wenn bereits durch Voroperationen ein besonders erhötes Risiko besteht.
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1485 | 2001 | 1773 | 1254 | 1472 |
1782 | 1645 | 1227 | 1893 | 1270 |