8 T 300/02: Italienerin darf TV-Schüssel anbringen
09.04.2008
8 T 300/02: Italienerin darf TV-Schüssel anbringen. Ausländer, die in Deutschland leben, dürfen eine Satellitenschüssel montieren, um das Fernsehprogramm aus ihrer Heimat sehen zu können, entschied das Mainzer Landgericht und bestätigte ein Urteil des Amtsgericht Bingen.
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