AG Frankfurt 1 Ca 5048/02: Kündigungsschutz: Lebensalter geht vor Kinderzahl
09.04.2008
AG Frankfurt 1 Ca 5048/02: Kündigungsschutz: Lebensalter geht vor Kinderzahl. Bei betriebbedingten Kündigungen sind ältere Arbeitnehmer und der damit verbundenen Sozialauswahl besonders geschützt. Nach Auffassung des Arbeitsgericht Frankfurt treten hier auch die Interessen von Kollegen mit mehr Kindern zurück. Die Richter gaben damit der Klage eines 57 Jahre alten Geschäftsbereichsleiters statt und erklärten dessen betriebsbedingte Kündigung für unwirksam.
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