32 C 3037/01-48: Überhöhte Schlüsseldienstpreise sind sittenwidrig
09.04.2008
32 C 3037/01-48: Überhöhte Schlüsseldienstpreise sind sittenwidrig. Wenn ein Schlüsseldienst für das nächtliche Öffnen einer Tür einen völlig überhöhten Preis fordert, kann der Mieter einen Großteil des gezahlten Betrages zurückfordern.
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