11 UE 2409/00: Medikamente dürfen nicht direkt an Ärzte verkauft werden
09.04.2008
11 UE 2409/00: Medikamente dürfen nicht direkt an Ärzte verkauft werden. Arzneimittel müssen grundsätzlich über Apotheken vertrieben werden und dürfen nicht vom Hersteller direkt an Ärzte verkauft werden. Das gelte auch für Impfstoffe, die aus Körperausscheidungen eines Patienten individuell hergestellt werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel. Ausnahmen gebe es nur in eng umrissenen Fällen wie bei Blutzubereitungen, Infusionslösungen oder radioaktiven Arzneimitteln.
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