4C1/02: Baugenehmigung gekippt
09.04.2008
4C1/02: Baugenehmigung gekippt. Grundstückbesitzer in einem 'allgemeinen Wohngebiet' können eine von der Behörde erteilte Baugenehmigung zu Fall bringen, wenn auf dem Nachbargrundstück ein Zustellstützpunkt der Deutschen Post errichtet werden soll. Insbesondere der Zu- und Abgangsverkehr 'löst Störungen aus, bringt Unruhe in das Gebiet und stellt regelhaft erhebliche Auswirkungen auf die Wohnruhe dar'.
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