33C6544/02: Baum gefällt - wer zahlt?
09.04.2008
33C6544/02: Baum gefällt - wer zahlt?. Ist der Baum hinter einem Mehrfamilienhaus so hoch gewachsen, dass er die Licht- und Luftzufuhr der Mieter einschränkt, so kann der Vermieter den Baum fällen lassen und die Kosten dafür als Betriebskosten auf die Miete umlegen.
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