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5 AZR 279/01: Bauarbeiter klagt erfolgreich für restliche Arbeitsvergütung


09.04.2008
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5 AZR 279/01: Bauarbeiter klagt erfolgreich für restliche Arbeitsvergütung. Ein Bauarbeiter klagt gegen das portugiesische Bauunternehmen, bei dem er beschäftigt war. Das beklagte Generalunternehmen führte Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin aus. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürger. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich.

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