IX R 33/00: Bundesfinanzhof gewährte Hausbauern im Zweifel Zulagen
09.04.2008
IX R 33/00: Bundesfinanzhof gewährte Hausbauern im Zweifel Zulagen. Bei der Eigenheimzulage gibt es neben dem Fördergrundbetrag auch noch eine sogenannte Kinderkomponente. Sie macht nach noch geltendem Recht für jedes Kind 767 Euro pro Jahr aus. Immer wieder streiten Fiskus und Bauherren um die detaillierte Auslegung dieser gesetzlich festgelegten "Kinderzulage". Der Bundesfinanzhof hat nun nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in einem speziellen Fall entschieden, dass die Regelung großzügig gehandhabt werden soll.
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